Im Schuljahr 2011/2012 haben wir 5 Klassen, die jahrgangsübergreifend 1/2 organisiert sind. Dadurch kann in besonderem Maße auf die großen Unterschiede im Entwicklungsalter der Kinder reagiert werden. Je nach der individuellen Lernentwicklung kann ein Kind aus der Schulanfangsphase ein, zwei oder drei Jahre in dieser verweilen. In der Regel werden die Schülerinnen und Schüler die Schulanfangsphase in zwei Jahren durchlaufen.
Aufgabe der Grundschule ist es, die Unterschiedlichkeit in Bezug auf die Entwicklungsprozesse und Lernmotivationen anzunehmen. Nicht das Kind muss schulfähig sein, sondern die Schule muss ihren Schulanfang so gestalten, dass die Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten aller Kinder ausgeschöpft und gefördert werden.
Mit dieser Überlegung tritt die Diagnose bezogen auf den individuellen Lernprozess als Ausgangspunkt der Förderung in den Vordergrund. Fördern soll nicht vorrangig Unterschiede in der Lerngruppe ausgleichen, sondern die Lernmöglichkeiten eines jeden Kindes ausschöpfen.
Die Eckpunkte der Neuregelungen sind:
Zu Beginn der Schulanfangsphase wird für jeden Schüler die individuelle Lernausgangslage ermittelt, um eine gezielte Förderung zu ermöglichen. Der Lernfortschritt wird im Sinne einer diagnostischen Lernbeobachtung kontinuierlich festgehalten.
Lernen in der Schulanfangsphase heißt, Lernfreude und Motivation zu fördern, Interessen der Kinder aufzugreifen. Jedes Kind muss gemäß seinem eigenen Lerntempo und seinen Lernmöglichkeiten vorankommen.
Mit dieser Überlegung tritt die Diagnose bezogen auf den individuellen Lernprozess als Ausgangspunkt der Förderung in den Vordergrund. Fördern soll nicht vorrangig Unterschiede in der Lerngruppe ausgleichen, sondern die Lernmöglichkeiten eines jeden Kindes ausschöpfen.
Individualisiertes Arbeiten findet deshalb in unseren Klassen in allen seinen Formen statt. Auch gemeinsame Arbeitsformen sind damit verbunden wie Partner- und Gruppenarbeit, Situationen des Austausches, Präsentationen von Ergebnissen.
Dabei können unsere Schüler Lernkompetenz entwickeln. Sie sollen immer wieder Lernmethoden üben, die zunehmend selbstgesteuertes, individuelles Lernen ermöglichen. Dazu gehört es, Hilfsmittel zu verwenden, sachgerecht zu üben, Lerntagebücher zu führen, die eigenen Lernfortschritte einzuschätzen. Regelmäßige Gespräche über den Lernfortschritt mit Eltern und Kind sind Bestandteil unserer Lernbegleitung.
Leistungen werden gemäß § 58 Abs. 3 des Schulgesetzes und nach den in den Rahmenlehrplänen jeweils formulierten allgemeinen und fachlichen Standards und Kompetenzerwartungen bewertet. Die Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung der Schüler wird in der Schulanfangsphase ausschließlich schriftlich als verbale Beurteilung dargestellt.
Am Ende des Schuljahres wird in der Schulanfangsphase ein indikatorenorientiertes Zeugnis erteilt.
Das indikatorenorientierte Zeugnis ist eine Variante der verbalen Beurteilung. Es ergänzt oder ersetzt den herkömmlichen Fließtext der verbalen Beurteilung durch eine standardisierte Darstellung fachspezifisch definierter Einzelleistungen in tabellarischer Form. Es folgt einem kompetenzorientierten Ansatz, bildet wesentliche Lern- und Entwicklungsziele der Schulanfangsphase mit Bezug auf die Rahmenpläne, die Lernausgangslagenuntersuchung (LauBe) sowie die Lerndokumentationen Mathematik und Sprache ab und kennzeichnet differenziert und transparent die individuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler und ihre Lernentwicklung.
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